Für Fachkreise

Informationen zur allgemeinen und spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für Ärzte und Pflegekräfte:

ALLGEMEINE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG (AAPV)

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.

Palliativpatienten sind Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die an den körperlichen, psychosozialen oder seelischen Folgen dieser Erkrankung leiden. In der Regel hat der Verlauf der Erkrankung einen Punkt erreicht, bei dem die Erhaltung der Lebensqualität ganz im Vordergrund steht. Palliativpatienten benötigen in besonderem Maße Linderung von körperlichen Symptomen, Achtung ihrer Würde, psychosoziale Unterstützung sowie Angebote der spirituellen Begleitung bis zum Tod. Auch das soziale Umfeld von Palliativpatienten (Familie, Freunde, Nachbarn) ist betroffen und benötigt oft Hilfe (z.B. Pflegeanleitung und psychosoziale Unterstützung). Je nach Intensität oder Komplexität der Beschwerden bzw. der psychosozialen Situation sind Angebote der allgemeinen und/oder der spezialisierten Palliativversorgung erforderlich.

AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten und Hospizvereinen/-diensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden.

Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativtherapeutischen Zielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden.

Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) einzubeziehen.

SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient der Ergänzung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung mit denselben dort formulierten Zielen.

Nur ein Teil aller Sterbenden (ca. 10%) benötigt diese besondere Versorgungsform.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung steht Palliativpatienten und deren sozialem Umfeld zur Verfügung, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.

Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement.

Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.

Das SAPV-Team besteht aus Palliativärzten, Sozialpädagogen, Palliativ-Pflegekräften und Sozialarbeitern und führt regelmäßige Fallbesprechungen durch. Es arbeitet eng mit Therapeuten, Psychologen, Seelsorgern und Hospizhelfern zusammen.

SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden.

INDIKATION ZUR SAPV

Patient leidet an einer unheilbaren, fortschreitenden und fortgeschrittenen Krankheit, und es besteht eine komplexe Symptomentwicklung, zu deren Kontrolle die Ressourcen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) fachlich, strukturell und/oder zeitlich nicht mehr ausreichend sind.

Dazu zählen:

  • schwer zu therapierende Schmerzzustände.
  • ausgeprägte neurologische, psychiatrische oder psychische Symptomatik
  • ausgeprägte respiratorische oder kardiale Symptomatik
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierenden oder exulzerierenden Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik
  • Durch die unterstützende Tätigkeit des SAPV-Teams zur Kontrolle des komplexen Symptomgeschehens sollen unnötige und für den Patienten und seine Angehörigen belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.

Die durch die SAPV-Vergütungen entstehenden Mehrkosten im ambulanten Sektor werden durch die Kosteneinsparungen im stationären Sektor ausgeglichen.

KONTRAINDIKATION ZUR SAPV

  • Die allgemein ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist zur Symptomkontrolle ausreichend.
  • Das betreuende Umfeld ist (ggf. mit Unterstützung durch Hospizhelfer) stabil.
  • Die Betroffenen lehnen die Hinzuziehung des SAPV-Teams ab.

VERORDNUNG FÜR SAPV

Die Betreuung durch ein SAPV-Team wird mit einem Formular verordnet. Das Formular MUSTER 63 finden sie hier. Die Kostenträger akzeptieren die Verordnung nur im Original, bzw. in ausgedruckter Version der ärztlichen Praxis-Software. Gerne besuchen wir Ärzte in ihren Praxen und sind bei der Erstellung der notwendigen Verordnung behilflich.
Erfahrungsgemäß verkürzt sich dadurch die Bearbeitungszeit beim Kostenträger.